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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Harald Stürzer Werkstattausrüstungen Nürnberg

  1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Vertragsgrundlage unserer Geschäftsbeziehungen zu den Bestellern unserer Produkte und werden im Zeitpunkt derAnnahme eines Vertragsangebotes durch unsVertragsinhalt. Die Geschäftsbedingungen gehen von der Annahme aus, dass unsere Geschäftspartner regelmäßig Vollkaufleute i.S.d. HGB sein werden, so dass deren Geschäftserfahrenheit zu unterstellen ist.

    Soweit zulässig gelten sie auch gegenüber Nichtkaufleuten.

    Entgegenstehende oder abweichende eigene Geschäftsbedingungen der Besteller gelten als abbedungen. Die von uns zu erklärende Annahme der Angebote unserer Besteller erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Verkaufs-, Lieferungs-, sowie der Montage- und Reparaturbedingungen.

  2. UnsereAngebote sind freibleibend.Wir sind an unsereAngebote nur dann gebunden, wenn diese ausdrücklich als rechtsverbindlich deklariert worden sind, anderenfalls sie als „invitatio ad offerendum“ (Einladung zur Abgabe von Angeboten) gelten. In solchen Fällen bedarf es zum Zustandekommen eines Vertrages unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter und Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

  3. Erfüllungsort unserer Leistungspflichten ist unser Geschäftssitz bzw. das entsprechende Auslieferungslager. Die Erfüllung unserer Übergabeverpflichtungen wird bewirkt durch die Konkretisierung (Bereitstellung) und Übergabe (§243 BGB) derWare an das Beförderungspersonal.

    Kosten der Versendung der Ware gehen nicht zu unseren Lasten sondern sind vom Besteller zu tragen. Zu diesen Kosten zählen auch die durch die Versendung veranlassten Steuern und Zölle ,u.ä.

  4. Die Konkretisierung bewirkt den Übergang der Leistungsgefahr auf den Besteller. Falls keine bestimmteWeisung des Bestellers vorliegt, obliegt uns die Auswahl eines geeigneten Spediteurs. Eine Haftung unsererseits wird dadurch jedoch nicht begründet.

  5. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abWerk oder Lager.

    Hinzu kommen die Kosten für Verpackung sowie eventuelle Montage vor Ort plus Nebenkosten. Sofern zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung mehr als vier Monate vergangen sein sollten sind wir berechtigt, den gültigen Tagespreis zu berechnen.

  6. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ansonsten gelten sie als Richtzeiten, deren Überschreitung um bis zu sechs Wochen als zulässig zu erachten ist, ohne dass die Besteller daraus irgendwelche Rechte herleiten könnten. Eine weitere Überschreitung jener Frist ist ohne Eingreifen von Verzugsfolgen zu unseren Lasten nur dann erlaubt, wenn ein Fall objektiver oder subjektiver Unmöglichkeit vorliegt, für den wir darlegungs- oder beweispflichtig wären.

    In den anderen Fällen von uns zu vertretender Leistungsverzögerung ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung werden ausgeschlossen.

    Stellt sich nach Bestätigung heraus, dass wir zur Erfüllung nicht oder nicht fristgemäß bzw. innerhalb der Nachfrist nicht in der Lage sein werden, sind wir unsererseits berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, ohne das daraus uns gegenüber Regressansprüche erwüchsen.

    Erhaltene Vorschüsse sind zurückzugewähren.

    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller wirtschaftlich sinnvoll sind.

  7. Tritt der Besteller vom Vertrage zurück, ohne dass ihn in unserer Person liegende Gründe hierzu berechtigten, schuldet er uns pauschalierten nicht substantierungsbedürftigen Schadenersatz in Höhe von 12,5 % des Auftragswertes (inkl. MwSt.)

  8. Eine gleiche Verpflichtung trifft den Besteller, wenn wir uns durch nachträglich bekannt werdende, in seiner Person liegende Gründe gezwungen sehen, vom Vertrage zurückzutreten. Als solche Gründe kommen namentlich in Betracht die Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ohne dass es der Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens bedürfte, die Leistung der Eidesstattlichen Versicherung sowie das Bekanntwerden sonstiger maßgeblicher die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigender Umstände oder fehlgeschlagene Finanzierungs- oder Leasingbemühungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur auflösenden Bedingung erhoben worden sind.

  9. Wir beschränken unsere Haftung auf die Verschuldensformen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Der Arglisteneinwand bleibt aufrechterhalten.

  10. Wir reduzieren unsere Gewährleistungspflichten auf Nachbesserungsansprüche des Bestellers. Bei Fehlschlagen auch eines zweiten uns einzuräumenden Nachbesserungsversuches ist der Besteller berechtigt, nach seinerWahlWandlung oder Minderung geltend zu machen. Nach unserer Wahl können wir anstelle der Nachbesserung auch eine Ersatzlieferung vornehmen.

  11. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen einer Abschlussfrist von einerWoche nach Übernahme derWare anzuzeigen; dies gilt auch bei verpackt angelieferter Ware; versteckte Mängel sind binnen Wochenfrist nach Kenntniserlangung zu rügen. Das Rügerecht endet spätestens mitAblauf der Gewährleistungsfrist.

  12. Die Gewährleistungsfrist endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem auf den mitzuteilenden Tag der Konkretisierung folgenden Wochentag.

  13. Sind gebraucht Objekte (inkl. Vorführgeräte) Vertragsgegenstand, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sofern uns nicht arglistiges Verhalten nachzuweisen ist.

    Der Gewährleistung unterliegen solche Mängel nicht, welche auf unsachgemäße Nutzung oder auf natürlichenVerschleiß derWare zurückgehen. Stellt sich bei der Überprüfung behaupteter Mängel heraus, das kein Gewährleistungsanspruch besteht, ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten zu tragen; im übrigen fallen sie uns zur Last.

  14. Wir behalten uns das Recht vor, das Äußere und die Ausstattung unserer Geräte zu verändern. Einer Zustimmung des Bestellers bedarf es nur in den Fällen, in denen den Änderungen funktionale Bedeutung zukommt oder eine Erhöhung des Preises die Folgen wäre.

  15. Wir behalten und das Eigentum an der von uns übergebenenWare bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (§ 455 BGB) Wir ermächtigen den Besteller, solange er sich nicht in Verzug befindet, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen mit der Maßgabe, dass der Eigentumsvorbehalt aufrechterhalten bleibt (erweiterter Eigentumsvorbehalt), in der Form, dass der Besteller schon jetzt - im Wege einer Vorausabtretung - seine Ansprüche gegenüber seiner Kunden an uns abtritt. Diese Vorausabtretung umfasst die erworbene Forderung wie die bestellte Sicherheit sowie eventuelle Anspruchssurrogate.

    Andere Verfügungen über die Ware sind nicht gestattet, im Innenverhältnis unwirksam und verpflichten zum Schadenersatz. Soweit der Besteller uns übertragene Forderungen selbst einzieht, ist er zur unverzüglichen Weiterleitung verpflichtet, sofern nicht schriftlich anders gestattet ist.

    Unser Eigentumsvorbehalt bleibt solange bestehen, bis unsere Forderung vollständig beglichen ist.

    Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach sind wir berechtigt, nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist von zwei Wochen, die Vorbehaltungsware zurückzunehmen. Eine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrage, so dass unsere Ansprüche in bisherigem Umfang bestehen bleiben. Der zu erklärende Rücktritt vom Vertrage bleibt unbenommen. Die Regelung der Ziffern 7. und 8. gilt entsprechend. Der Eigentumsvorbehalt mit seinen Erweiterungen erlischt erst, wenn sämtliche Ansprüche gegen den Besteller- aus welchem Rechtsgrund auch immer - erfüllt sind, Leistungsbestimmungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich. Bei laufender Rechnung sichert der Eigentumsvorbehalt auch den jeweiligen Saldo.

    Der Besteller ist verpflichtet, bei eventuellen Pfändungen durch Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

  16. Unsere Rechnungen sind zahlbar binnen acht Tagen nach Rechnungserstellung, Zahlungen sind - soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders gestaltet - ohneAbzug und unmittelbar an uns zu leisten.

    Zahlungen an Dritte kommt schuldbefreiende Wirkung nur dann zu, wenn diese von uns schriftlichzum Inkasso ermächtigt sind.

  17. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir unbeschadet unserer sonstigen oder weitergehenden Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von5%über Diskontsatz p.a. zu verlangen.

  18. Soweit schriftliche Ratenzahlung bewilligt worden ist, wird die Restforderung zur sofortigen Rückzahlung fällig, wenn eine Rate länger als einen Monat im Rückstand gerät oder zum dritten Male die Raten nicht vollständig und / oder pünktlich gezahlt werden.

  19. Die Aufrechtung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

  20. Soweit wir durch zusätzlichen Auftrag Montage- oder Reparaturarbeiten durchzuführen haben gilt folgendes:

    Vorleistungen des Bestellers müssen vollständig und sachgerecht erbracht sein; insbesondere müssen die Erd-, Fundament-, Bau- und Gerüstarbeiten einschließlich der zur Inbetriebnahme erforderlichen Zu- und Ableitungen entsprechend den von uns zur Verfügung zu stellenden Kombinationsfundamentplänen abgeschlossen sein.

    Der Besteller hat auf seine Kosten Hilfskräfte und Geräte zum Transport /Abladen schwerer Montageteile sowie trockene, beheizte und abzuschließende Räume für unsere Monteure und die benötigte Energie zur Verfügung zu stellen.

    Er hat ferner vor Arbeitsbeginn die zur Montage vorgesehenen Objekte auszupacken und bereitzustellen.

  21. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Eine Anrechnung findet nur dann statt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

  22. Die Kosten der Montage berechnen sich nach Arbeitszeitaufwand und nach Materialaufwand. Unsere Monteure sind verpflichtet, Arbeitsberichte zu fertigen, welchevomBesteller gegen zu zeichnen sind.

    Zur Berechnung kommen die am Tage der Rechnungserstellung gültigen Tagessätze für Arbeits-, Reise- und Wartezeit sowie Nebenkosten wie Auslösung, Übernachtung und Fahrkosten.

  23. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch im Verkehr mit Auslandskunden. Das Haager KaufRÜbK vom 1.07.64, das EKG sowie das EKAG vom 17.07.73 werden abbedungen.

  24. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen zu Bestellern ist Nürnberg.

  25. Soweit einzelne Regelungen unzulässig sein sollten, soll sich die Unwirksamkeit auf die entsprechende Klausel beschränken. Solche Bestimmungen sind im Wege ergänzender Vertragsauslegungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Intentionen und der gesetzlichen Vorschriften dichtestmöglich an der entsprechenden Klausel auszulegen.
Stürzer Werkstattausrüstungen | Andernacher Str. 21 | 90411 - Nürnberg | Germany
Tel.:+49 (0)911-525190 | Fax: +49 (0)911-525170 | info@stuerzer.com | www.stuerzer.com
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